Teiländerung "Bünn" – Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung
Die Nutzungsplanung der Gemeinde Magden wurde 2016 revidiert. Im gleichen Jahr hat die Gemeindeversammlung der Gesamtrevision dieser Nutzungsplanung zugestimmt. Die Einzonung Bünn war Bestandteil der Gesamtrevision, wurde aber von der Gemeindeversammlung zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Damit erfolgte keine definitive Ablehnung der Einzonung. Mit der Teiländerung Bünn kommt der Gemeinderat seiner Aufgabe nach, die Planung zu überprüfen und in überarbeiteter Form der Gemeindeversammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen.
Das Gemeindegebiet Bünn, mit einer Fläche von rund 3 ha, liegt an zentraler, gut erschlossener Lage südöstlich des Ortskerns von Magden. Im Entwicklungsperimeter sollen die gewünschten Wohnalternativen zu den in Magden dominierenden Einfamilienhausquartieren entstehen. Diese sollten einerseits finanziell interessant sein für junge Personen in der Etablierungsphase, andererseits aber insbesondere auch die Bedürfnisse von älteren oder behinderten Personen abdecken.
Der Einbezug der Bevölkerung, insbesondere der unmittelbar betroffenen Personen, ist dem Gemeinderat in dieser Planung besonders wichtig. Aus diesem Grund wurden zu Beginn des Planungsprozesses Gespräche mit unterschiedlichen Interessengruppen geführt.
Vom 1. Juli bis zum 31. August 2020 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Während dieser Frist konnten die Bevölkerung, politische Behörden, Parteien und Verbände ihre Stellungnahmen abgeben. Zusätzlich fand am 30. Juni 2020 eine Informationsveranstaltung statt. Die Mitwirkungsbeiträge wurden gesammelt, ausgewertet und wo möglich berücksichtigt.
Als nächstes findet die öffentliche Auflage (§ 24 BauG) statt. Weitere Infos dazu finden Sie unter öffentliche Auflage.