Die rechtskräftige Nutzungsplanung der Gemeinde Magden wurde von 2010 bis 2016 einer Gesamtrevision unterzogen und 2017 durch den Regierungsrat genehmigt. Im Rahmen der Gesamtrevision sollte das Gebiet "Bünn" von der Übergangszone einer Bauzone zugewiesen werden. Zusätzlich war geplant, das Areal mit einer Gestaltungsplanpflicht zu belegen. Nach intensiven Diskussionen im Vorfeld und insbesondere an der Gemeindeversammlung wurden die vorgesehenen Änderungen zum Gebiet "Bünn" an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2016 zur Überprüfung und Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Bis auf weiteres verblieb die Fläche damit in der Übergangzone.
Inzwischen liegt nun ein neuer Entwurf vor, der vom Gemeinderat auf Basis von verschiedenen Gesprächen und einem vertieften Variantenstudium erarbeitet wurde. Dazu können Sie nun hier Stellung nehmen.