Teiländerung in Kürze
Das Verfahren der Teiländerung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben von §§ 23 ff des kantonalen Baugesetzes.
Von den betroffenen Interessengruppen aus Bevölkerung und Politik werden in verschiedenen Gesprächen die Wünsche, Erwartungen und Ziele zur Entwicklung des Gebiets eingeholt und mit den Vorstellungen des Gemeinderates abgeglichen.
Es werden verschiedene Varianten geprüft, wie die Ziele bestmöglich erreicht werden können. Der Gemeinderat diskutiert diese eingehend und lässt diejenige Variante vertieft ausarbeiten, welche die Ziele am besten zu erfüllen scheint.
Am Ende dieser Phase liegt ein Plan und ein Auszug aus der Bau- und Nutzungsordnung vor, welche die Änderungen an den rechtskräftigen Dokumenten für das Gebiet "Bünn" aufzeigen. Der dazugehörende Planungsbericht enthält die Interessensabwägungen und zum Verständnis wichtigen Erläuterungen.
Die vorliegenden Dokumente – Plan, Bau- und Nutzungsordnung und Planungsbericht – werden der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung vorgelegt. Parallel dazu prüfen die kantonalen Behörden diese Dokumente auf ihre Rechtmässigkeit.
Nach der Mitwirkung und der Vorprüfung werden die Dokumente entsprechend der erhaltenen Rückmeldungen überarbeitet und danach für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Es folgt eine allfällige Einwendungsbehandlung und die entsprechende Überarbeitung der Dokumente.
Die Teiländerung wird der Gemeindeversammlung von Magden zum Beschluss vorgelegt. Letztlich folgt die Genehmigung durch den Regierungsrat.